zu Pkt 2 a) die Beschlussfähigkeit der Jahreshauptversammlung ist gemäß Artikel 10 der Vereinsstatuten dann gegeben, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Bei Nichtvorhandensein der nötigen Mitgliederzahl kann nach Einlegung einer Frist von einer halben Stunde die Versammlung als beschlussfähig erklärt werden.
zu Pkt 8 b) Anträge sind schriftlich mindestens 7 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Landesgruppenvorstand unter der Adresse:
IPA-Landesgruppe Vorarlberg, Sigibertweg 1, 6830 RANKWEIL
einzubringen.
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden die Teilnehmer zu einem Abendessen eingeladen.
Walter Greber
Lustenauerstrasse 43
6850 Dornbirn
T 05572/22473
F 05572/28411
E
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