Allgemeine Information zur Einhebung der Mitgliedsbeiträge und dem Versand der IPA-Ausweise
Der Versand der Jahresmitgliedskarte mit der PKW-Vignette wird seit einigen Jahren zentral von einem Dienstleister der IPA Sektion Österreich durchgeführt. Der Versand des Ausweises hängt unmittelbar mit der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages zusammen und folgt damit einer einfachen Regel: "Wer bezahlt hat, erhält den Ausweis".
Die Mitgliedsbeiträge für 2012 werden bei den Abbuchern im Laufe des Novembers 2011 eingezogen werden. Der Versand der Ausweise wird dann mit dem IPA-Panorama im Dezember erfolgen.
Zahlscheinzahler erhalten über das IPA-Panorama einen Zahlschein zur selbständigen Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Der Versand dieser Ausweise verzögert sich daher entsprechend der Einzahlung und der notwendigen händischer Eintragung in der Mitgliederverwaltung.
Bei jenen Mitgliedern, die den Mitgliedsbeitrag für 2011 - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht eingezahlt haben, wird der fällige Betrag entsprechend angepasst.
Ein großteil des Mitgliedsbeitrages wird an die Sektion Österreich und an den internationalen Verband der IPA abgeführt. Die Gelder werden hauptsächlich für Sozialspenden und Seminarangebote für IPA-Mitglieder verwendet! Die Berechnung des Anteiles
erfolgt über die Mitgliederzahl der jeweiligen Landesgruppe und richtet sich nicht nach den tatsächlichen Einzahlungen der Mitglieder.
Vorgehen bei Nichtbezahlung
Es kann immer wieder vorkommen, dass Mitgliedsbeiträge nicht zeitgerecht einbezahlt werden.
Das Mitgliederverwaltungssystem versendet automatisch Zahlungserinnerungen im Februar und im März, wenn das Mitgliedskonto nicht ausgeglichen ist.
Reagiert das Mitglied nicht auf die Zahlungserinngerungen, wird der Mitgliedsbeitrag für das betreffende Jahr im nächsten Jahr wieder vorgeschrieben.
Derzeit scheiden wir Mitglieder automatisch aus, wenn das Mitglied zwei Mitgliedsbeiträge ohne Reaktion auf Zahlungserinnerungen nicht einbezahlt hat. Nach den geltenden Statuten erlischt die IPA-Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag
nicht entrichtet wird.
Wichtig
Mittlerweile sind die Bankspesen bei Fehlabbuchungen unangemessen hoch (bis zu EURO 10,--) wird für eine Rücküberweisung bei fehlgeschlagener Abbuchung verrechnet. Diese Kosten müssen wir vom Mitglied zurückfordern, wenn ein Kontowechsel oh-
ne Mitteilung an uns erfolgt ist.
Es erspart uns allen Ärger und Aufwand, wenn Adress- und Kontodatenänderungen zeitgerecht an uns übermittelt werden.
Bei Kontodaten werden künftig nur BIC und IBAN akzeptiert!





